Gesetze / Landesrecht Bayern / Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Erste Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften

ZAPO-F I

§ 23 Prüfungszeitpunkt und -ort

Stand: 25.08.2026

Bayern

Die fachliche Abschlussprüfung wird am Ende der fachlichen Ausbildung an der Abteilung des Staatsinstituts, an der die Ausbildung durchlaufen wurde, abgelegt. Die Jahresfortgangsnoten werden in eine Prüfungsliste eingetragen und den Studierenden spätestens vor Beginn der Prüfung bekannt gegeben. Wenn bereits feststeht, dass die Voraussetzungen für ein Vorrücken nach § 20 Abs. 1 Satz 1 nicht erfüllt sind, ist eine Teilnahme an der fachlichen Abschlussprüfung ausgeschlossen.

§ 22 § 24