Gesetze / Landesrecht Bayern / Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Erste Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften
ZAPO-F I§ 23 Prüfungszeitpunkt und -ort
Stand: 25.08.2026
Die fachliche Abschlussprüfung wird am Ende der fachlichen Ausbildung an der Abteilung des Staatsinstituts, an der die Ausbildung durchlaufen wurde, abgelegt. Die Jahresfortgangsnoten werden in eine Prüfungsliste eingetragen und den Studierenden spätestens vor Beginn der Prüfung bekannt gegeben. Wenn bereits feststeht, dass die Voraussetzungen für ein Vorrücken nach § 20 Abs. 1 Satz 1 nicht erfüllt sind, ist eine Teilnahme an der fachlichen Abschlussprüfung ausgeschlossen.